Wohnen bei der AOZ
Sie wohnen in der Stadt Zürich in einer Wohnung oder einem Zimmer von der AOZ? Hier finden Sie wichtige Informationen. Zum Beispiel: Wer hilft Ihnen? Was müssen Sie bezahlen? Welche Regeln gelten?
Wer wohnt in den Wohnungen und Zimmern der AOZ?
In Wohnungen und Zimmern der AOZ leben geflüchtete Menschen.
Das können Einzelpersonen, Paare und Familien sein, die in der Stadt Zürich wohnen. Sie haben selbst keine Wohnung oder kein Zimmer gefunden.
Die AOZ gibt diesen Menschen temporären Wohnraum. Das ist nur für eine bestimmte Zeit.
Muss ich das Zimmer / die Wohnung mit anderen Menschen teilen?
Ja. Meistens wohnen 2 bis 4 Personen in einem Zimmer. Das hängt von der Grösse des Zimmers ab.
Sie dürfen nur ihr eigenes Zimmer benutzen.
Küche und Bad werden mit den Mitbewohner*innen geteilt.
Familien bleiben zusammen. Sie wohnen zusammen in einer Wohnung.
Muss ich für die Unterkunft bezahlen?
Wenn Sie Sozialhilfe bekommen, bezahlt die Sozialhilfe die Wohnung oder das Zimmer.
Wenn Sie arbeiten, müssen Sie der AOZ etwas für die Unterkunft bezahlen. Dann bekommen Sie einen Unterbringungsvertrag.
Wer bezahlt die Möbel?
Haben Sie keine Möbel? Die AOZ gibt Ihnen eine einfache Grundausstattung: Schrank, Bett, Tisch, Stuhl, Decke, Kissen und Bettwäsche.
Mit dem Geld von der (Asyl-)Sozialhilfe (Grundbedarf für den Lebensunterhalt) bezahlen Sie z.B. Lebensmittel, Putzmittel, Kleidung.
Erfahren Sie auf der AOZ-Website «Ich benötige finanzielle Unterstützung» mehr zum Thema (Asyl-)Sozialhilfe.
Welche Regeln für das Zusammenleben gibt es?
Es gibt eine Hausordnung. Diese regelt zum Beispiel:
- Ruhezeiten
- Putzen
- Besuchszeiten
Diese Regeln helfen, gut zusammenzuleben.
Bitte halten Sie sich an die Regeln.
Unten auf dieser Seite finden Sie bei «Dokumente und Links» die Hausordnung der AOZ-Unterbringungen in der Stadt Zürich.
Darf ich die Wohnung oder das Zimmer wechseln?
In der Regel dürfen Sie die Wohnung oder das Zimmer nicht wechseln. Wenn Sie Probleme mit Ihrem Wohnraum haben, sprechen Sie mit Ihrem*r Sozialberater*in.
Was mache ich, wenn in der Wohnung etwas kaputt geht
Die AOZ macht wichtige Reparaturen in Ihrer Wohnung und Ihrem Zimmer.
Ist etwas kaputt gegangen? Sagen Sie es bitte sofort der AOZ.
Sie können anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Kontakt:
Telefon: 044 415 66 88
E-Mail: wohnliegenschaften@aoz.ch
Bürozeiten
Montag bis Freitag: 8–12 Uhr und 13–17 Uhr
Haben Sie andere Fragen zum Thema Wohnen bei der AOZ?
- Sie haben eine Betreuungsperson von der AOZ. Das ist ihr*e Sozialberater*in.
Diese Person hilft bei Fragen zu Ihrem Alltag, zu Ihren Finanzen und Ihrer Integration.
2. Der Fachbereich Wohnen der AOZ hilft Ihnen, wenn Sie Fragen zu den Themen haben:
- Abfallentsorgung
- Reinigung der Wohnung
- Probleme mit den Mitbewohner*innen / Nachbar*innen
- Wohnungssuche
- Ihre Post / Briefe nicht verstehen
Kontakt Fachbereich Wohnen:
Montag bis Freitag 8–12 Uhr und 13–17 Uhr
Telefon: +41 44 415 66 00 oder E-Mail: fachbereich.wohnen@aoz.ch
Wie finde ich eine eigene Wohnung?
In der Schweiz suchen viele Menschen eine Wohnung.
Darum ist es oft schwierig, eine Wohnung zu finden. Es kann lange dauern.
Wichtig:
Wenn Sie gut vorbereitet sind, ist es einfacher.
Wenn Sie die richtigen Dokumente haben, haben Sie bessere Chancen.
Wo darf ich eine Wohnung suchen?
Ihr Aufenthaltsstatus ist wichtig. Er zeigt, wo Sie wohnen dürfen.
Ihren Aufenthaltsstauts finden Sie auf Ihrem Ausweis.
- Status B (Flüchtling) oder Status F (vorläufig aufgenommener Flüchtling):
Sie dürfen im ganzen Kanton Zürich eine Wohnung suchen.
- Status F (vorläufig aufgenommene*r Ausländer*in) oder Status S (Schutzstatus):
Sie dürfen nur in der Gemeinde eine Wohnung suchen, der Sie zugewiesen sind. Wenn Sie z.B. der Stadt Zürich zugewiesen sind, dürfen Sie nur in der Stadt Zürich eine Wohnung suchen.
- N (Asylsuchende):
Sie dürfen nur in der Gemeinde wohnen, der Sie zugwiesen sind. Wenn Sie z.B. der Stadt Zürich zugewiesen sind, dürfen Sie nur in der Stadt Zürich eine Wohnung suchen. Wenn Sie noch keiner Gemeinde zugeteilt sind, wohnen Sie meistens in einem Zentrum.
- C (Niederlassungsbewilligung):
Sie dürfen in der ganzen Schweiz wohnen.
Wie viel Geld darf die Miete kosten?
Wenn Sie Sozialhilfe bekommen, gibt es Regeln für die Miete.
Diese Regeln heissen Mietzinsrichtlinien.
Die Mietzinsrichtlinien sagen, wie hoch die Miete sein darf.
Ist die Miete zu hoch? Dann zahlt das Sozialamt den Rest nicht.
Wichtig:
Die Mietzinsrichtlinien sind nicht überall gleich.
In jeder Gemeinde gibt es andere Beträge.
Es kommt auch auf ihren Status an.
Fragen Sie bei Ihrer Wohngemeinde, wie viel die Miete kosten darf
Manchmal finden die Regeln auf der Webseite der Gemeinde, in der Sie wohnen.
Stadt Zürich:
Wohnen Sie in der Stadt Zürich? Auch hier bezahlt die (Asyl-)Sozialhilfe nur einen bestimmten Betrag für die Miete. Die Beträge sind in diesen Dokumenten aufgeführt.
- Richtlinie für die Bemessung der Wohnkosten im Unterstützungsbudget für Personen mit Status B, C, S und F.
- Richtlinie zur Unterstützung nach Asylfürsorgeverordnung für Personen mit Status N.
Wo finde ich freie Wohnungen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
1. Im Internet suchen
Im Internet gibt es viele Wohnungs-Inserate. Das sind Angebote für freie Wohnungen.
Kostenlose Webseiten:
Diese Seiten sind gratis. Sie müssen nichts bezahlen. Beispiele für kostenlose Webseiten sind:
- www.comparis.ch
- www.homegate.ch
- www.flatfox.ch
- www.alle-immobilien.ch
- www.tutti.ch
- www.ronorp.ch
- www.students.ch
- www.regimo.ch
- www.wgzimmer.ch (Für Zimmer in Wohngemeinschaften/WGs)
- www.stadt-zuerich.ch/de/lebenslagen/wohnen (Wohnungen der Stadt Zürich)
Kostenpflichtige Webseiten:
Diese Seiten kosten Geld. Sie müssen die Kosten selbst bezahlen.
- www.gnossizh.ch (für Wohnungen von Genossenschaften, CHF 4.50 pro Monat)
- www.genossenschaffen.ch (für Wohnungen von Genossenschaften, CHF 5.– pro Monat)
- www.immomailing.ch (CHF 49.–)
2. Fragen Sie Freunde oder Bekannte
Sprechen Sie mit Menschen, die Sie kennen.
Vielleicht weiss jemand von einer freien Wohnung.
Auch in sozialen Medien (zum Beispiel Facebook) gibt es Gruppen.
Dort werden manchmal Wohnungen angeboten.
Oder Sie machen selber einen Post auf Social Media.
So sehen Ihre Bekannten: Sie suchen eine Wohnung oder ein Zimmer.
3. Inserate im Supermarkt oder in der Gemeinde
Gehen Sie zum Beispiel zu Migros, Coop oder Denner.
Oder ins Gemeindehaus.
Dort gibt es oft Anschlagtafeln.
Dort hängen manchmal Wohnungs-Inserate.
Sie können auch selbst ein Inserat aufhängen.
Schreiben Sie: Sie suchen eine Wohnung. Schreiben Sie Ihre Kontaktdaten.
Was ist wichtig bei einer Wohnungsbesichtigung?
Wenn Sie eine passende Wohnung gefunden haben, können Sie sie anschauen.
Das nennt man Besichtigung.
1. Für die Besichtigung anmelden
So melden Sie sich an:
- Im Wohnungs-Inserat steht oft ein Termin.
- Wenn kein Termin steht:
- Rufen Sie an. Oder schreiben Sie eine E-Mail.
- Manchmal kann man sich online anmelden.
2. Bei der Besichtigung
- Kommen Sie freundlich und gepflegt zur Besichtigung (z. B. saubere Kleider).
- Stellen Sie Fragen zur Wohnung, so zeigen Sie Interesse.
- Fragen Sie, ob Sie Fotos machen dürfen.
- Nehmen Sie ein Anmeldeformular mit.
Oder scannen Sie den QR-Code für die Anmeldung mit dem Handy.
3. Nach der Besichtigung
Wenn Ihnen die Wohnung gefällt:
- Füllen Sie das Anmeldeformular aus.
- Schicken Sie das Formular mit allen Unterlagen (schauen Sie bei der nächsten Frage «Wie bewerbe ich mich für eine freie Wohnung?»)
- Schicken Sie es so schnell wie möglich an die Vermietung.
- Wichtig: Wenn Sie nach 2 Wochen keine Antwort bekommen:
- Rufen Sie an. Oder schreiben Sie ein E-Mail.
- Sagen Sie, dass Sie die Wohnung immer noch möchten.
Wie bewerbe ich mich für eine freie Wohnung?
Die Bewerbung für eine Wohnung ist fast immer gleich.
Egal, wer die Wohnung anbietet
- eine Privatperson (eine einzelne Person)
- eine Immobilienfirma (eine Firma für Wohnungen)
- eine Stiftung (eine Organisation, die hilft)
- eine Genossenschaft (eine Gruppe, die gemeinsam Wohnungen vermietet)
So bereiten Sie Ihre Bewerbungs-Unterlagen vor
Wenn Sie eine Wohnung suchen, müssen Sie sich bewerben.
Dafür brauchen Sie verschiedene Dokumente.
Diese Dokumente heissen Bewerbungs-Unterlagen.
Sie müssen diese Unterlagen selber vorbereiten.
Ihre Dokumente müssen sauber und gut lesbar sein.
Danach schicken Sie die Unterlagen online oder per Post.
Zu den Unterlagen gehören diese Dokumente:
(Tipp: Machen Sie wenn möglich ein PDF aus allen Dokumenten. So können Sie die Unterlagen einfacher online schicken).
1. Anmeldeformular
- Sie haben das Formular bei der Wohnungsbesichtigung bekommen.
- Füllen Sie das Anmeldeformular ganz aus.
2. Kopie von Ihrem Ausweis
- Machen Sie eine Kopie von Ihrem gültigen Ausweis.
- Wichtig: Wohnen Sie mit Familie oder Mitbewohner*innen?
Dann machen Sie auch Kopien von ihren Ausweisen.
3. Bewerbungsbrief
- Schreiben Sie einen kurzen Text.
Dieser Text heisst Motivationsschreiben. - Darin schreiben Sie:
- Wer sind Sie?
- Was machen Sie gerne?
- Warum möchten Sie diese Wohnung?
- Sie finden viele Beispiele im Internet.
Zum Beispiel bei Google suchen: «Bewerbungsbrief Wohnung Muster». - Tipp: Ein Foto ist gut.
Zum Beispiel ein Foto von Ihnen, Ihrer Familie oder von Ihnen mit Mitbewohner*innen.
4. Auszug aus dem Betreibungsregister
- Dieser Auszug zeigt: Sie haben keine Schulden in der Schweiz.
- Sie bekommen diesen Auszug:
- bei Ihrer Gemeinde
- In der Stadt Zürich beim Kreisbüro
- In der Stadt Zürich können Sie den Auszug online bestellen oder persönlich beim Betreibungsamt abholen.
- Wenn Sie Sozialhilfe bekommen, müssen Sie den Betreibungsauszug nicht selber bezahlen. Die Sozialhilfe bezahlt den Auszug oder gibt Ihnen das Geld zurück.
5. Weitere Dokumente
Bekommen Sie Unterstützung von der Sozialhilfe? Dann benötigen Sie folgende Dokumente:
- «Finanzierung des Mietzinses / Orientierung für Vermieter*innen».
- «Unterstützungsbestätigung»
Diese Dokumente bekommen Sie von Ihrem*r Sozialarbeiter*in bei der AOZ.
Sie können es abholen oder sich per Post schicken lassen.
6. Nachweis Privathaftpflichtversicherung
Schliessen Sie eine Privathaftpflichtversicherung ab.
Diese Versicherung hilft, wenn Sie etwas kaputt machen.
Zum Beispiel in der Wohnung. So fühlen sich Vermieter*innen sicherer.
Fragen Sie Ihre*n Sozialberater*in,nach der Privathaftpflichtversicherung.
Was sind Stiftungen und Genossenschaften?
Stiftungen und Genossenschaften besitzen Wohnungen. Diese Wohnungen sind oft günstiger als andere.
Aber: Sie müssen gewisse Bedingungen erfüllen, damit Sie dort wohnen dürfen.
Beispiele für Bedingungen:
- Sie wohnen schon mindestens 2 Jahre in der Stadt Zürich.
- Die Anzahl Personen in Ihrer Familie passt zur Wohnung.
Tipp: Fragen Sie genau nach den Bedingungen, bevor Sie sich bewerben.
1. Was ist eine Genossenschaft
Eine Genossenschaft ist eine Gruppe von Menschen. Diese Gruppe besitzt Häuser und Wohnungen.
Die Menschen, die in einer Genossenschaft wohnen, sind Mitglieder.
Sie bezahlen einen Geldbeitrag und können dann mitbestimmen. Zum Beispiel bei wichtigen Fragen im Haus.
Die Miete ist oft günstiger. Die Nachbar*innen helfen sich oft gegenseitig.
Was Sie wissen müssen:
- Sie müssen Mitglied werden, bevor Sie einziehen.
- Sie müssen einmal Geld bezahlen, damit Sie Mitglied werden.
- Oft müssen Sie bei Treffen oder Arbeiten im Haus mithelfen.
- Es gibt oft eine Warteliste.
2. Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist eine Organisation. Sie hilft Menschen. Sie will normalerweise kein Geld verdienen.
Stiftungen vermieten Wohnungen. Die Miete ist oft günstiger als bei anderen Vermieter*innen.
Stiftungen geben Wohnungen zum Beispiel an:
- Familien
- ältere Menschen
- Menschen mit wenig Geld
Die Stiftung entscheidet, wer in die Wohnung darf.
Es gibt oft Regeln. Diese Regeln nennt man Bedingungen.
Beispiele für solche Bedingungen:
- Sie wohnen seit einer bestimmten Zeit in der Gemeinde. Zum Beispiel: Sie wohnen seit 2 Jahren in der Stadt Zürich.
- Die Wohnung ist nur für eine bestimmte Anzahl Personen. Zum Beispiel: Nur für 3 Personen.
- Sie dürfen nur eine bestimmte Menge Geld verdienen.
Lesen Sie immer das Inserat oder die Webseite. Oder fragen Sie nach: Erfülle ich die Bedingungen?
Was mache ich, wenn ich eine Wohnung bekommen habe?
Bekommen sie Sozialhilfe? Dann ist das sehr wichtig:
Bevor Sie den Vertrag unterschreiben:
- Zeigen Sie den Mietvertrag Ihrer*m Sozialarbeiter*in.
- Ihr*e Sozialarbeiter*in prüft den Vertrag.
- Erst wenn Sie eine Erlaubnis bekommen, dürfen Sie unterschreiben.
- Danach schicken Sie den unterschriebenen Vertrag an die Vermieter*in.
Weitere Schritte
Haben Sie den Vertrag unterschrieben? Sprechen Sie mit der*dem Sozialarbeiter*in über die nächsten Schritte. Zum Beispiel:
- Wohnungsübergabe
- Abmeldung und Anmeldung bei der Gemeinde
- Umzug planen
- Möbel organisieren (Möbelliste)
Was hilft bei der Wohnungssuche?
- Bewerben Sie sich auf viele Wohnungen. Nicht nur auf eine.
- Geben Sie nicht auf. Die Suche kann lange dauern.
- Bekommen Sie viele Absagen? Fragen Sie Ihre*n Sozialberater*in um Hilfe.
Wer hilft bei der Wohnungssuche? (Stadt Zürich)
In der Stadt Zürich gibt es Orte, wo Sie Hilfe bekommen. Zum Beispiel beim Schreiben vom Bewerbungsbrief. Die Hilfe ist an jedem Ort ein bisschen anders.
Die Wohnung müssen Sie aber immer selber suchen.
1. Hilfe ohne Anmeldung
Sie müssen sich nicht anmelden. Sie können einfach vorbeigehen oder anrufen.
Lernstube Oerlikon
Hilfe bei den Bewerbungs-Unterlagen
Kafi-Treff Oerlikon, Regensbergstrasse 209, 8050 Zürich
Telefon: 043 259 77 01
Weitere Informationen: Website Lernstube Oerlikon
Lernstube Altstetten
Hilfe bei den Bewerbungs-Unterlagen
Hohlstrasse 500, 8048 Zürich
Telefon: 044 366 68 52
Weitere Informationen: Website Lernstube Altstetten
Lernstube Affoltern – Zentrum ELCH
Hilfe bei den Bewerbungs-Unterlagen
Wehntalerstrasse 634, 8046 Zürich
Telefon: 043 259 77 01
Weitere Informationen: Website Lernstube Affoltern
Netz 4 – Coffee & Coaching
Hilfe für junge Menschen (16–30 Jahre)
Stauffacherstrasse 54, 8003 Zürich
Telefon: 078 331 88 21
Weitere Informationen: Website Netz 4 – Coffee & Coaching
2. Hilfe mit Anmeldung
Sie brauchen einen Termin. Rufen Sie vorher an. Oder gehen Sie vorbei und machen Sie dort einen Termin.
Schreibdienst Stadt Zürich
Info-Treffen vor Ort. Hilfe bei der Bewerbung mit dem Handy oder Computer.
Sihlamtsstrasse 6, 8001 Zürich
Telefon: 044 412 84 47
Weitere Informationen: Website Schreibdienst Stadt Zürich
Schreib-Coaching – GZ Hirzenbach
Hilfe beim Schreiben von Briefen, Bewerbungen und Formularen.
Helen-Keller-Strasse 55, 8051 Zürich
Telefon: 044 325 60 16
Weitere Informationen: Website Schreib-Coaching – GZ Hirzenbach
Kafi Klick
Hilfe am Computer.
Gutstrasse 162, 8055 Zürich
Telefon: 043 243 98 38
Weitere Infos: Website Kafi Klick
Achtung vor Betrug!
- Zeigen Sie den Mietvertrag immer Ihrem*r Sozialarbeiter*in.
- Unterschreiben Sie den Mietvertrag nur, wenn Sie die Wohnung gesehen haben.
- Bezahlen Sie nie Geld im Voraus.
Sonst kann es passieren:
- Die Wohnung gibt es gar nicht.
- Sie verlieren Ihr Geld.
Dokumente und Links
- Hausordnung AOZ-Unterbringungen Stadt Zürich
- AOZ-Website «Ich benötige finanzielle Hilfe»
- Stadt Zürich: Richtlinie für die Bemessung der Wohnkosten im Unterstützungsbudget
- Stadt Zürich: Richtlinie zur Unterstützung nach Asylfürsorgeverordnung
- Stadt Zürich: Auszug aus dem Betreibungsregister bestellen
- Stadt Zürich: Betreibungsämter
