Wie beantrage ich (Asyl-)Sozialhilfe bei der AOZ?
Ich wohne in der Stadt Zürich.
Gehen Sie zum Intake-Schalter der AOZ Sozialberatung.
Dort können Sie ein Formular ausfüllen.
Mit diesem Formular beantragen Sie (Asyl-)Sozialhilfe.
Sie brauchen keinen Termin.
Achten Sie bitte auf die Öffnungszeiten.
Adresse Intake:
AOZ Sozialberatung
Intake
Eggbühlstrasse 15
8050 Zürich
Öffnungszeiten Intake:
- Montag: 9 – 11.30 Uhr
- Dienstag: 9 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 9 – 11.30 Uhr
- Freitag: 9 – 11.30 Uhr
Wichtig: An Feiertagen (zum Beispiel 1. August oder Weihnachten) ist die AOZ geschlossen.
Auf AOZ-Website «Kontakt» finden Sie unter «Schliesszeiten» alle Tage, an denen die AOZ geschlossen ist.
Zuständigkeit Sozialzentren Stadt Zürich
Treffen alle folgenden Punkte auf Sie zu?
- Sie sind als Flüchtling anerkannt (Staus B FL) oder als Flüchtling vorläufig aufgenommen (Status F FL).
- Sie leben in der Stadt Zürich.
- Sie leben seit über 7 Jahren in der Schweiz.
Dann ist nicht die AOZ für Sie zuständig. Wenden Sie sich für Sozialhilfe bitte an das zuständige Sozialzentrum der Stadt Zürich.
Ich wohne nicht in der Stadt Zürich.
Wohnen Sie nicht in der Stadt Zürich? Wenden Sie sich für Sozialhilfe bitte an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde.
Sie finden den Kontakt auf der Website ihrer Wohngemeinde.
Die AOZ übernimmt im Auftrag von anderen Gemeinden die finanzielle Unterstützung für Geflüchtete. Sie finden eine Liste der Gemeinden auf unserer Website «Finanzielle Unterstützung für Geflüchtete mit Status N, F VA, S» und «Sozialhilfe für Geflüchtete mit Status B/C FL und F FL»
Die AOZ hat für ihre Aufgaben für andere Gemeinden die beiden folgenden Standorte:
AOZ
Sozialberatung & Asylbetreuung Standort Schlieren
Brandstrasse 24
8952 Schlieren
Telefon +41 44 415 63 70
AOZ
Sozialberatung & Asylbetreuung Standort Wetzikon
Guyer-Zeller-Strasse 4
8620 Wetzikon ZH
Telefon +41 44 415 64 70
Welche Dokumente muss ich mitnehmen?
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- Entscheid vom Staatssekretariat für Migration (SEM)
(wenn Sie diesen schon haben) - oder Bestätigung vom SEM, dass Sie den Schutzstatus S beantragt haben
- Ausweiskopien aller Personen, für die Sie Unterstützung benötigen
- Mietvertrag oder Untermietvertrag ihrer Wohnung oder Ihres Zimmers in der Stadt Zürich / in ihrer Wohngemeinde.
- Alle Bankverbindungen in der Schweiz und im Ausland: Kontoauszüge der letzten 6 Monate (von allen Konten in der Schweiz und im Ausland)
- Alle Auszüge von Kredit- oder Debitkarten oder anderen Zahlungsmitteln (z. B. PayPal).
Wenn Sie diese Unterlagen haben, bringen Sie sie bitte auch mit:
- Krankenkassenkarte, Krankenkassenpolice, Rechnung der Prämien der Krankenkassen
- Arbeitsvertrag
- Abrechnungen von Einkommen in den letzten 6 Monate: Zum Beispiel Lohnabrechnungen oder Rentenabrechnungen
- Unterlagen über Besitz von Immobilien in der Schweiz oder in einem anderen Land (zum Beispiel Haus, Wohnung oder Land)
Wie lange dauert es, bis ich Geld bekomme?
Sie stellen einen Antrag auf Hilfe für sich und Ihre Familie.
Dann prüft die AOZ, ob alles vollständig ist:
- Ist der Antrag komplett?
- Ist der Antrag unterschrieben?
- Sind alle nötigen Unterlagen da?
- Haben Sie Anspruch auf (Asyl-)Sozialhilfe?
Wenn alles in Ordnung ist und Sie Anspruch auf (Asyl-)Sozialhilfe haben,
wird Ihnen das Geld so schnell wie möglich ausbezahlt.
Wie funktioniert die (Asyl-)Sozialhilfe?
Was ist (Asyl-)Sozialhilfe?
- Die (Asyl-)Sozialhilfe hilft Ihnen, wenn Sie zu wenig Geld haben.
Sie bekommen Geld zum Leben. - Sie hilft auch, wenn Sie kein oder nur wenig Geld von einer Versicherung bekommen.
Zum Beispiel von der Arbeitslosenversicherung. - Die Hilfe ist nur für eine bestimmte Zeit.
Das Ziel ist: Sie sollen später ohne finanzielle Unterstützung leben können.
Wer bekommt (Asyl-)Sozialhilfe?
Die (Asyl-)Sozialhilfe hilft in einer Notlage.
Das heisst: Sie haben zu wenig Geld für sich oder Ihre Familie.
Zum Beispiel für Essen, Kleidung oder Miete.
Sie bekommen die Hilfe nur, wenn es keine andere Unterstützung gibt.
Oder wenn andere Hilfen nicht genug sind.
Andere Hilfen sind zum Beispiel:
- Geld von der Arbeitslosenversicherung
- Hilfe von Ihrer Familie
- Eigenes Geld (zum Beispiel Ersparnisse auf der Bank)
Wer bekommt keine (Asyl-)Sozialhilfe?
Der Sozialdienst rechnet aus, wie viel Geld Sie und Ihre Familie im Monat brauchen.
Das nennt man monatlicher Bedarf.
Dann wird geschaut, wie viel Geld Sie sonst haben.
Zum Beispiel Lohn oder Geld von einer Versicherung.
Wenn Sie mehr Geld haben als Ihr Bedarf, bekommen Sie keine (Asyl-)Sozialhilfe.
Wie hilft mir mein*e Sozialarbeiter*in?
Ihr*e Sozialarbeiter*in schaut, dass Sie Unterstützung erhalten.
Ihr*e Sozialarbeiter*in berät Sie.
Sie bekommen Hilfe bei Fragen oder Problemen.
Zum Beispiel:
- Bei Ihrer Integration
- Wenn Sie eine Arbeit oder Ausbildung suchen
- Wenn Ihr Kind Hilfe braucht
- Wenn Sie einen Brief nicht verstehen
Das Ziel ist: Es soll Ihnen und Ihrer Familie besser gehen.
Wie oft treffe ich meine*n Sozialarbeiter*in?
Wenn Sie bei der AOZ angemeldet sind, gibt Ihnen der*die Sozialarbeiter*in hat Ihnen wichtige Informationen:
- Wann er*sie arbeitet (Arbeitstage)
- E-Mail-Adresse
- Zeiten für Telefonanrufe (Telefonzeiten)
Für Gespräche machen Sie gemeinsam einen Termin ab.
Der*die Sozialarbeiter*in meldet sich bei Ihnen für einen Termin.
Oder Sie melden sich bei Ihrem*r Sozialarbeiter*in.
Wie oft Sie einen Termin haben, ist verschieden.
Das hängt von Ihrer Situation ab.
Auch Ihre Familie wird dabei berücksichtigt.
Wie viel Geld bekomme ich von der (Asyl-)Sozialhilfe
Wie viel Geld Sie bekommen, rechnet der*die Sozialberater*in aus.
Es wird geschaut, wie viel Geld Sie und Ihre Familie brauchen.
Das nennt man Bedarf.
Dann wird geschaut, wie viel Geld Sie schon haben.
Zum Beispiel Lohn oder Geld von einer Versicherung.
Was Ihnen noch fehlt, bekommen Sie von der (Asyl-)Sozialhilfe.
Der Bedarf besteht aus:
- Geld für Essen, Kleidung und Alltag (Grundbedarf für den Lebensunterhalt)
- Miete und Nebenkosten (zum Beispiel Heizung)
- Medizinische Grundversorgung (Arzt, Medikamente)
- In besonderen Fällen: extra Hilfe, zum Beispiel für eine Brille (situationsbedingte Leistungen)
Wie viel Geld Sie bekommen, hängt auch von Ihrem Aufenthaltsstatus ab.
Was muss ich tun, wenn sich meine finanzielle Situation ändert?
Melden Sie Änderungen Ihrer finanzielle Situation sofort ihrem*r Sozialberater*in.
Zum Beispiel, wenn Sie eine neue Arbeit haben.
Was bezahlt die Sozialhilfe?
Miete / Wohnen
Die Miete wird meistens bezahlt. Auch die Nebenkosten werden bezahlt.
Nebenkosten sind zum Beispiel Kosten für Wasser oder Heizung.
Aber: Es gibt Maximalbeträge.
Das heisst: Die Miete darf nicht zu teuer sein.
Wie viel bezahlt wird, ist nicht für alle gleich.
Es gibt verschiedene Regeln. Es kommt zum Beispiel auf Ihren Ausweis/Status an. Oder auf ihren Wohnort.
Wenn Sie eine Wohnung suchen, fragen Sie ihre*n Sozialberater*in:
Wie viel darf meine Miete kosten?
Welche Regeln gelten für mich?
Für die Stadt Zürich sind die Maximalbeträge im Internet publiziert:
- Für anerkannte Flüchtlinge (Status B/C/F Flüchtling), Personen mit vorläufiger Aufnahme (Status F )und Schutzbedürftige (Status S) gelten die Beträge der Richtlinie für die Bemessung der Wohnkosten im Unterstützungsbudget.
- Für Asylsuchende (Status N) gelten die Beträge der Richtlinie für die Unterstützung nach Asylfürsorgeverordnung (Kapitel D. Wohnkosten).
Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL)
Die (Asyl-)Sozialhilfe unterstützt auch mit Geld für den Alltag.
Dieses Geld heisst Grundbedarf. Es gibt genaue Regeln, wie hoch der Grundbedarf ist.
Dafür ist der Grundbedarf gedacht:
- Putzmittel
- Sachen für die Körperpflege
- Öffentliche Verkehrsmittel (Lokalzone)
- Freizeit
- TV oder Radio
- andere Dinge für den Alltag
Gesundheit / Medizinische Grundversorgung
In der Schweiz brauchen alle eine Krankenkasse. Das ist obligatorisch.
Das heisst: Sie müssen sich bei einer günstigen Krankenkasse versichern.
Auch Ihre Familie muss versichert sein.
Die (Asyl-)Sozialhilfe bezahlt nur die Grundversicherung.
Das heisst, sie bezahlt:
- die Krankenkassenprämie (monatlicher Beitrag, den Sie bezahlen, auch wenn Sie nicht krank sind)
- die Kostenbeteiligung (Beitrag, den man bezahlen muss, wenn man krank ist, das heisst Franchise und Selbstbehalt).
Weitere Gesundheitskosten
Die Sozialhilfe kann auch andere Kosten übernehmen.
Zum Beispiel für:
- Zahnarzt
- Brillen
- Medizinische Hilfsmittel
Sie müssen einfach, günstig und nützlich sein.
Bevor Sie etwas machen:
Sie brauchen eine Kostengutsprache.
Das heisst: Fragen Sie zuerst Ihre*n Sozialberater*in.
Die Sozialberatung muss zuerst sagen: Ja, wir übernehmen die Kosten.
Erst dann dürfen Sie die Behandlung oder das Produkt bekommen.
Kinder
Freizeit für Kinder
Ihr Kind möchte in der Freizeit etwas machen?
Zum Beispiel:
- in einem Verein mitmachen (z. B. Fussball)
- in ein Ferienlager gehen
Dann können zusätzliche Kosten übernommen werden.
Wichtig:
Sprechen Sie zuerst mit Ihrem*r Sozialberater*in.
Melden Sie Ihr Kind erst nachher an.
Kinderbetreuung
Brauchen Sie einen Betreuungsplatz?
- in einer Krippe (für Kinder bis zum Kindergarten)
- oder in einem Hort (für Kinder im Kindergarten oder in der Schule)
Die Kosten werden meistens von der (Asyl-)Sozialhilfe übernommen.
Auch hier gilt:
Fragen Sie zuerst Ihre*n Sozialarbeiter*in.
Haftpflicht-/Hausratversicherung
Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung sind nicht obligatorisch.
Das heisst: Sie müssen diese Versicherungen nicht abschliessen.
Aber: Sie sind sehr wichtig.
Darum werden sie empfohlen.
Was bezahlt die (Asyl-)Sozialhilfe?
Die (Asyl-)Sozialhilfe kann die Kosten übernehmen.
Aber nur für eine angemessene (nicht zu teure) Versicherung.
Wichtig:
Sprechen Sie zuerst mit Ihrem*r Sozialberater*in.
Schliessen Sie den Vertrag erst ab, wenn die Sozialberatung Ja sagt.
Weitere Leistungen (situationsbedingte Leistungen)
Je nach Lebenssituation können Sie mehr Unterstützung bekommen.
Dabei schaut die Sozialhilfe auf Ihre Gesundheit, Familie und Lebenslage.
Diese zusätzliche Unterstützung hilft zum Beispiel bei:
- Zahnarztkosten
- Kinderbetreuung (wenn Sie arbeiten oder einen Kurs besuchen)
- Mehrkosten für öffentlichen Verkehr oder Essen (wenn sie arbeiten oder einen Kurs besuchen)
- Deutschkursen oder Integrationsprogrammen
- Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
- Nachhilfe oder Aufgabenhilfe für Kinder und Jugendliche
Wichtig:
Sie müssen zuerst mit ihrem*r Sozialberater*in sprechen.
Sie brauchen eine Bewilligung (Kostengutsprache), bevor Sie die Leistung bekommen.
Rechte und Pflichten
Welche Rechte haben Sie, wenn Sie (Asyl-)Sozialhilfe beantragen oder erhalten?
Recht auf Antwort auf einen Antrag auf finanzielle Unterstützung
Die AOZ muss einen Antrag auf (Asyl-)Sozialhilfe für Sie (und Ihre Familie) beantworten.
Recht auf Einsprache gegen einen Entscheid
Sie haben einen Brief bekommen mit einem Nichteintretensentscheid oder einem Ablehnungsentscheid?
Das heisst: Ihr Antrag wurde abgelehnt.
Sind sie mit dem Entscheid nicht einverstanden? Sie können etwas dagegen tun.
Das nennt man Einsprache.
- Sie haben 30 Tage Zeit.
- Sie müssen eine Einsprache schreiben.
- Die Angaben für die Einsprache stehen im Brief unter dem Abschnitt «Rechtsmittelbelehrung».
Schutz der Daten (Datenschutzgesetz)
Die Informationen über Sie und Ihre Familie sind sehr privat.
Man nennt sie sensible Daten. Die AOZ und ihre Mitarbeitenden müssen diese Daten schützen.
Das heisst: Die Mitarbeitenden der AOZ dürfen nur mit Daten arbeiten, die für Ihre Unterstützung nötig sind.
Einsicht in die Daten
Wenn Sie Unterstützung bekommen, dürfen Sie Ihre Daten anschauen.
Das heisst: Sie dürfen sehen, welche Informationen die AOZ über Sie hat.
Welche Pflichten haben Sie, wenn Sie (Asyl-)Sozialhilfe beantragen oder erhalten?
Vollständige und korrekte Informationen geben (Auskunftspflicht und Meldepflicht)
Sie müssen korrekt und vollständig Auskunft geben über:
- Ihre persönliche Situation
- Ihre finanzielle Situation
- Ihre Wohnsituation
Wenn sich etwas ändert, müssen Sie das sofort der AOZ sagen.
Ferien oder Reisen ins Ausland oder Heimatland einer Person
Sie haben nicht immer Recht auf Ferien oder Reisen ins Ausland.
Wichtig:
Sprechen Sie vor der Reise mit ihrem*r Sozialberater*in.
Für jede Reise brauchen Sie eine Bewilligung.
Wenn Sie ohne Bewilligung ins Ausland reisen:
- kann die Unterstützung gekürzt werden.
- kann die Unterstützung zurückgefordert werden.
- können die Unterstützung beendet werden.
Aktiv mitmachen (Minderung der Unterstützungsbedürftigkeit)
Die (Asyl-)Sozialhilfe unterstützt Sie in einer Notlage. Wenn Sie Hilfe von der (Asyl-)Sozialhilfe bekommen, müssen Sie selbst etwas tun, damit es Ihnen besser geht.
Sie müssen mithelfen, die Notlage zu beenden oder zu verbessern.
Das heisst zum Beispiel:
- Sie machen mit bei Ihrer beruflichen Integration (z.B. Sie suchen Arbeit oder machen bei Kursen für die berufliche Integration mit).
- Sie machen mit bei Ihrer sozialen Integration (Sie lernen das Leben und den Alltag in der Schweiz kennen).
Ihr*e Sozialabeiter*in hilft Ihnen dabei.
Sie begleiten und unterstützen Schritt für Schritt.
Was passiert, wenn Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen (Pflichtverletzung)?
Wenn Sie nicht mitmachen oder sich nicht an die Regeln halten,
können Sie weniger oder gar keine finanzielle Unterstützung von der (Asyl-)Sozialhilfe erhalten.
Wann müssen Sie Geld zurückbezahlen?
In manchen Fällen müssen Sie (Asyl-)Sozialhilfe zurückzahlen.
Das kann während oder nach der Unterstützung passieren.
Während Sie Hilfe bekommen
Sie müssen Geld zurückzahlen, wenn Sie:
- Hilfe bekommen, obwohl Sie kein Recht darauf hatten.
- Geld von einer Versicherung erhalten.
- Geld erben oder auf andere Weise Geld bekommen.
Nachdem Sie keine Hilfe mehr erhalten
Sie müssen in der Regel auch später die Unterstützung zurückzahlen, wenn Sie viel Geld bekommen.
Zum Beispiel, wenn Sie:
- ein Haus oder Land verkaufen, das Sie besessen haben, während Sie (Asyl-)Sozialhilfe erhalten haben.
- viel Geld erben oder auf eine andere Art viel Geld erhalten.
- so viel Geld mit Arbeit verdienen, dass eine Rückzahlung fair ist.
Bestätigung Sozialhilfebezug in der Stadt Zürich
Unterstützungsbestätigungen für die Steuererklärung
Werden Sie von der Sozialhilfe unterstützt?
Brauchen Sie für die Steuererklärung eine Unterstützungsbestätigungen?
Bitte fragen Sie Ihre Sozialarbeiter*in.
Er*sie gibt Ihnen die Bestätigung.
Bestätigung: Keine Sozialhilfe
Sie haben in den letzten Jahren keine Sozialhilfe bekommen?
Sie brauchen eine Bestätigung dafür?
Die Bestätigung brauchen Sie für:
- Ein Gesuch oder Schreiben des Migrationsamtes
- Den Antrag für eine C-Bewilligung
- Die Einbürgerung (Schweizer Pass)
Die Bestätigung bestellen Sie per Mail.
Die Bestätigung ist gratis.
Sie erhalten die Bestätigung in 7 bis 10 Arbeitstagen per Post nur wenn alle Angaben vollständig und korrekt sind.
Bestätigung per E-Mail bestellen
An: sup.krd@aoz.ch
Betreff: Bestätigung Sozialhilfebezug
Inhalt:
- Vorname
- Nachname
- Adresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
- Telefonnummer
- Scan/Foto von ihrem Ausweis
- Scan/Foto vom Gesuch oder Schreiben des Migrationsamtes (falls vorhanden)
Wichtig: Bitte schicken Sie uns alle Angaben und alle Dokumente. Sonst können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.
