Sozialberatung

Asyl-Sozialhilfe für Geflüchtete mit Status N, F VA, S

Die AOZ unterstützt und berät Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus N, F VA, S (Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländer*innen und Personen mit Schutzstatus S). 

Die Asyl-Sozialhilfepraxis und das Asylverfahren

Im Kanton Zürich regeln das Sozialhilfegesetz (SHG § 5a und 5b) und die Asylfürsorgeverordnung (AfV) die Sozialhilfe im Asylbereich in den Grundzügen. Über die Sozialhilfepraxis im Kanton Zürich informiert das Sozialhilfehandbuch des Kantons. Das Asylverfahren ist auf Bundesebene geregelt. Weitergehende Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM) und beim Migrationsamt des Kantons Zürich.

Unterstützung für Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus N, F VA, S 

Asylsuchende (Ausweis N), vorläufig aufgenommene Ausländer*innen (Ausweis F) und Personen mit Schutzstatus S (Ausweis S) werden bei Bedarf finanziell unterstützt, sofern sie bereits den Gemeinden zugewiesen worden sind. Die Ansätze liegen maximal 30 Prozent tiefer als bei Geflüchteten mit Aufenthaltsstatus B/C FL und F FL (anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge).

Rechtliche Vorgaben

Die Grundlage für die Unterstützung von Geflüchteten mit Aufenthaltsstatus N, F VA, S (Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländer*innen und Personen mit Schutzstatus S) bildet die kantonale Asylfürsorgeverordnung (AfV). 

Die Höhe und der Umfang der Asyl-Sozialhilfe orientieren sich an folgenden Grundlagen:

  • kantonale Asylfürsorgeverordnung (AfV)
  • Empfehlungen der Sozialkonferenz des Kantons Zürich
  • Richtlinien der Gemeinden

Asyl-Sozialhilfe als letztes Netz

Finanzielle Unterstützung erhält, wer weder Einkommen noch Vermögen hat. Auch wenn das Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht, besteht Anspruch auf Hilfe. 

Bestehen Ansprüche auf vorgelagerte Leistungen (wie z. B. Renten, Stipendien), müssen diese zwingend geltend gemacht werden. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip.

Unterstützung in der Stadt Zürich

Die AOZ unterstützt in der Stadt Zürich (2. Phase) Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus N, F VA, S (Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländer*innen und Personen mit Schutzstatus S). Sie richtet ihnen die Asyl-Sozialhilfe aus und sorgt für ihre Unterbringung.

Einen Antrag auf Asyl-Sozialhilfe stellen

Unterstützung im Auftrag von Gemeinden

Die AOZ erbringt Dienstleistungen im Bereich der Asyl-Sozialhilfe, die Geflüchteten mit Aufenthaltsstatus N, F VA, S (Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländer*innen und Personen mit Schutzstatus S) von Gesetzes wegen zustehen:

  • Ausrichtung der finanziellen Unterstützung
  • Betreuung in Kollektivunterkünften als optionale Zusatzleistung
  • Die Unterbringung liegt in der Verantwortung der Gemeinden

Das Angebot richtet sich an Gemeinden, welche die Unterstützung und Beratung dieser Personengruppen an eine Fachorganisation auslagern möchten. Auch die Unterstützung und Beratung von Geflüchteten mit Aufenthaltsstatus B/C FL und F FL (anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge) ist möglich.

Aktuelle Gemeindemandate

  • Affoltern am Albis
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AOZ Abteilung Soziales und Beratung

Eggbühlstrasse 15 8050 Zürich
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Sozialberatung und Asylbetreuung Standort Schlieren

AOZ Abteilung Soziales und Beratung Brandstrasse 24 8952 Schlieren
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Sozialberatung und Asylbetreuung Standort Wetzikon

AOZ Abteilung Soziales und Beratung Guyer-Zeller-Strasse 4 8620 Wetzikon ZH