Empfang Eggbühlstrasse

Sozialhilfe für Geflüchtete mit Status B/C FL und F FL

Die AOZ unterstützt und berät Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus B/C FL und F FL (anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge).

Die Sozialhilfepraxis und das Asylverfahren

Im Kanton Zürich regeln das Sozialhilfegesetz (SHG § 5a und 5b) und die SKOS-Richtlinien die Sozialhilfe im Asylbereich in den Grundzügen. Über die Sozialhilfepraxis im Kanton Zürich informiert das Sozialhilfehandbuch des Kantons. Das Asylverfahren ist auf Bundesebene geregelt. Weitergehende Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM) und beim Migrationsamt des Kantons Zürich.

Unterstützung für Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus B/C FL und F FL

Anerkannte (B/C FL) und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (F FL) werden bei Bedarf finanziell unterstützt. Die Ansätze entsprechen der regulären Sozialhilfe, wie sie auch an Schweizer*innen gemäss kantonalem Recht ausbezahlt werden.

Rechtliche Vorgaben

Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus B/C FL und F FL (anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge) unterstehen dem kantonalen Sozialhilferecht. Die Höhe und der Umfang der Sozialhilfe orientieren sich an folgenden Grundlagen:

- kantonales Sozialhilferecht
- Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
- Richtlinien der Gemeinden

Sozialhilfe als letztes Netz

Finanzielle Unterstützung erhält, wer weder Einkommen noch Vermögen hat. Auch wenn das Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht, besteht Anspruch auf Hilfe. 

Bestehen Ansprüche auf vorgelagerte Leistungen (wie z. B. Renten, Stipendien), müssen diese zwingend geltend gemacht werden. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip.

Unterstützung in der Stadt Zürich

Die AOZ unterstützt in der Stadt Zürich (2. Phase) Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus B/C und F FL (anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge). Sie richtet ihnen die Sozialhilfe aus.

 

Einen Antrag auf Sozialhilfe stellen

Unterstützung im Auftrag von Gemeinden

Die AOZ erbringt Dienstleistungen im Bereich der Sozialhilfe, die Geflüchteten mit Aufenthaltsstatus B/C FL und F FL von Gesetzes wegen zustehen: 

  • Ausrichtung der Sozialhilfe
  • Betreuung in Kollektivunterkünften als optionale Zusatzleistung
  • Die Unterbringung liegt in der Verantwortung der Gemeinden

Das Angebot richtet sich an Gemeinden, welche die Unterstützung, Beratung und allenfalls Betreuung dieser Personengruppe an eine Fachorganisation auslagern möchten. Auch die Unterstützung und Beratung von Geflüchteten mit Aufenthaltsstatus N, F VA, S (Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländer*innen und Personen mit Schutzstatus S) ist möglich.

Aktuelle Gemeindemandate

  • Affoltern am Albis
  • Birmensdorf
  • Bubikon
  • Dällikon
  • Dietlikon
  • Fischenthal
  • Geroldswil
  • Kappel am Albis
  • Küsnacht
  • Niederhasli
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  • Rifferswil
  • Rüti
  • Schlieren
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  • Seuzach
  • Volketswil
  • Wald
  • Wangen-Brüttisellen
  • Wetzikon
  • Winkel
  • Zell
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AOZ Abteilung Soziales und Beratung

Eggbühlstrasse 15 8050 Zürich
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Sozialberatung und Asylbetreuung Standort Schlieren

AOZ Abteilung Soziales und Beratung Brandstrasse 24 8952 Schlieren
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Sozialberatung und Asylbetreuung Standort Wetzikon

AOZ Abteilung Soziales und Beratung Guyer-Zeller-Strasse 4 8620 Wetzikon ZH