Was ist ein «Antrag auf weitere Leistungen während (Asyl-)Sozialhilfe»?
Sie erhalten monatlich finanzielle Unterstützung durch (Asyl-)Sozialhilfe. Manchmal fallen spezifische Mehrkosten an, die Sie mit dem erhaltenen Geld nicht selbst übernehmen können. Oder Sie möchten Ihre Lebenssituation verändern. Dann können Sie in Absprache mit Ihrem*r Sozialarbeiter*in einen Antrag auf weitere Leistungen stellen. Zum Beispiel für:
- Aus- oder Weiterbildung
- situationsbedingte Ausgaben (zum Beispiel Umzugskosten oder zusätzliche Gesundheitskosten, die nicht von der Krankenkasse gezahlt werden)
Ihr Antrag wird geprüft. Danach bekommen Sie eine Antwort mit einem Entscheid, ob Sie weitere Leistungen erhalten oder nicht.
Voraussetzungen
Sie erhalten weitere Leistungen, wenn:
- Sie (Asyl-)Sozialhilfe erhalten und diese für spezifische Mehrkosten nicht ausreicht,
- es für Ihr Anliegen ausserhalb der (Asyl-)Sozialhilfe keine anderen finanziellen Leistungen gibt (Subsidiarität)
- Ihr*e Sozialarbeiter*in Ihren Antrag sowie alle notwendigen Unterlagen erhalten hat und
- die Prüfung Ihres Antrags ergibt, dass Sie weitere Leistungen erhalten können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fragen Sie Ihre*n Sozialarbeiter*in, wenn Sie weitere (finanzielle) Unterstützung benötigen
- Ihr*e Sozialarbeiter*in informiert Sie darüber, falls weitere Dokumente benötigt werden für einen Antrag auf weitere Leistungen
- Falls Sie den Antrag für eine andere Person stellen, benötigt es eine Vollmacht dieser Person. Hierzu können Sie folgende Vorlage verwenden: Vorlage Vollmacht.
Gebühren
Die Antragstellung ist kostenlos.
So reichen Sie den Antrag ein
Sie können Ihren Antrag auf weitere Leistungen online oder per Post einreichen.
Wenn Sie den Antrag online einreichen :
- Muss Ihre Identität bestätigt sein. Dazu müssen Sie sich mit dem AGOV-Login anmelden. AGOV ist das offizielle Login für Behörden-Dienstleistungen in der Schweiz. Alle Privatpersonen können kostenlos ein AGOV-Konto einrichten.
- Können Sie sich von Ihre*n Sozialarbeiter*in beraten lassen.
- Bereiten Sie bitte allfällige Dokumente zum digitalen Hochladen vor (PDF bevorzugt oder Foto).
Online
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Wie erstelle ich ein AGOV Konto?
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Per Post
Sie können Ihren Antrag auf weitere Leistungen in Absprache mit Ihrem*r Sozialarbeiter*in auch per Post einreichen oder zu Ihrem nächsten Termin mit der AOZ Sozialberatung mitbringen .
Senden Sie Ihren Antrag und allfällige Unterlagen an folgende Adresse:
AOZ Sozialberatung
Eggbühlstrasse 15
8050 Zürich
Was geschieht nach der Einreichung?
1. Entgegennahme durch die AOZ Sozialberatung
Die AOZ Sozialberatung nimmt Ihren Antrag entgegen und kontrolliert, ob die Voraussetzungen für eine Prüfung Ihres Antrags gegeben sind.
2. Prüfung durch die AOZ Sozialberatung
Die AOZ Sozialberatung prüft Ihren Antrag und die eingereichten Dokumente. Bei Bedarf fordert die AOZ Sozialberatung bei Ihnen weitere Unterlagen ein oder lädt Sie zu einem weiteren Gespräch ein.
3. Anhörung bei Ablehnung
Wenn sich ein ablehnender Entscheid abzeichnet, wird Ihnen das rechtliche Gehör gewährt.
4. Entscheid der AOZ Sozialberatung
Nach erfolgter Prüfung gibt es einen Entscheid der AOZ Sozialberatung, ob Sie zusätzliche Leistungen erhalten. Der Entscheid wird begründet.
5. Erhalt des Entscheids
Die AOZ Sozialberatung stellt Ihnen den Entscheid zu. Wenn Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie bei der Sozialbehörde der Stadt Zürich ein Gesuch um Neubeurteilung stellen.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 15 und 16 Sozialhilfegesetz (SHG)
- § 17 Sozialhilfeverordnung (SHV)
- §§ 4a, 6 und 10 Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG)
- §§ 2 und 3 Asylfürsorgeverordnung (AfV)
Kontakt
Sozialberatung Stadt Zürich
AOZ Abteilung Soziales und Beratung
Eggbühlstrasse 15
8050 Zürich
Online Antrag auf weitere Leistungen
Sie möchten weitere Leistungen online beantragen? Bereiten Sie bitte allfällige Unterlagen zum digitalen Hochladen vor.