Wenn Sie (Asyl-)Sozialhilfe beantragen möchten, müssen Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung ausfüllen (Formular «Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe»). Im Formular sind Informationen über Ihre Person, Ihre Familie und Ihre finanzielle Situation anzugeben. Sie müssen auch verschiedene Dokumente beilegen, zum Beispiel Kontoauszüge und Ausweiskopien.
Mit Einreichen Ihres Antrags bestätigen Sie, dass Sie diese Rechte und Pflichten gelesen und verstanden haben.
Ein Leistungsentscheid bestätigt, dass Sie (Asyl-)Sozialhilfe erhalten und wie viel finanzielle Unterstützung Sie bekommen.
Im Formular «Antrag auf Wirtschaftliche Sozialhilfe» stehen auch Ihre Rechte und Pflichten.
Mit Ihrer Unterschrift und dem Antrag bestätigen Sie, dass Sie diese Rechte und Pflichten gelesen und verstanden haben.
Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung der (Asyl-)Sozialhilfe finden Sie hier: Ich benötige finanzielle Hilfe
Voraussetzungen
Sie können finanzielle Hilfe erhalten, wenn:
- Sie in der Stadt Zürich wohnhaft sind,
- Sie folgenden Aufenthaltsstatus erhalten haben: Asylsuchende*r (N), vorläufig aufgenommene*r Ausländer*in (F VA) oder Person mit Schutzstatus S (erhalten oder beantragt) oder als Flüchtling anerkannt oder vorläufig aufgenommen (B/C, F FL) und weniger als 7 Jahre in der Schweiz)**,
- das Formular «Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe» vollständig ausgefüllt ist,
- alle notwendigen Dokumente vorhanden sind und
- Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung der (Asyl-)Sozialhilfe haben.
(**Leben Sie seit mehr als 7 Jahren in der Schweiz und sind Sie als Flüchtling anerkannt oder vorläufig aufgenommen (Status B/C, F FL)? Dann wenden Sie sich für Sozialhilfe bitte an das zuständige Sozialzentrum der Stadt Zürich.)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bereiten Sie bitte folgende Dokumente vor:
- Formular «Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe» (vollständig ausgefüllt)
⦁ Für Sie und Ihre*n Partner*in: (Unterstützungsantrag WSH)
⦁ Für Sie alleine: (Unterstützungsantrag WSH Einzelperson)
⦁ (Optional) Falls Sie Kinder haben (jeweils ein Formular pro Kind): (Ergänzung zu UA - Kind) - Entscheid vom Staatssekretariat für Migration (SEM) (wenn Sie diesen schon haben) oder Bestätigung vom SEM, dass Sie den Schutzstatus S beantragt haben
- Kopien der Aufenthaltsbewilligungen aller Personen, für die Sie finanzielle Hilfe benötigen
- Mietvertrag oder Untermietvertrag Ihrer Wohnung oder Ihres Zimmers in der Stadt Zürich
- alle Bankverbindungen in der Schweiz und im Ausland: Kontoauszüge der letzten 6 Monate (von allen Konten in der Schweiz und im Ausland)
⦁ (Optional) Falls noch weitere Konten: (Ergänzung zu UA - weitere Konten) - alle Auszüge von Kredit- oder Debitkarten oder anderen Zahlungsmitteln (z. B. PayPal) der letzten 6 Monate.
Falls Sie den Antrag für eine andere Person stellen, benötigt es eine Vollmacht dieser Person. Hierzu können Sie folgende Vorlage verwenden: Vorlage Vollmacht. Wenn Sie diese Dokumente haben, bereiten Sie bitte auch folgende Unterlagen vor:
- Krankenkassenkarte, Krankenkassenpolice, Rechnung der Prämien der Krankenkassen
- Arbeitsvertrag
- Abrechnungen von Einkommen in den letzten 6 Monate: Zum Beispiel Lohnabrechnungen, Abrechnungen der Arbeitslosenkasse oder Rentenabrechnungen
- Unterlagen über Besitz von Immobilien in der Schweiz oder in einem anderen Land (zum Beispiel Haus, Wohnung oder Land)
⦁ (Optional) Falls in Besitz von Immobilien: (Ergänzung zu UA - Liegenschaften)
Bei Bedarf fordert die AOZ Sozialberatung bei Ihnen weitere Unterlagen ein.
Gebühren
Die Antragstellung ist kostenlos.
So reichen Sie das Gesuch ein
Sie können Ihren Antrag auf finanzielle Unterstützung durch (Asyl-)Sozialhilfe online, per Post oder am Schalter einreichen.
Wenn Sie den Antrag online einreichen :
- muss Ihre Identität bestätigt sein. Dazu müssen Sie sich mit dem AGOV-Login anmelden. AGOV ist das offizielle Login für Behörden-Dienstleistungen in der Schweiz. Alle Privatpersonen können kostenlos ein AGOV-Konto einrichten.
- laden Sie bitte oben das oder die Sie betreffende(n) Formular(e) "Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe" herunter und füllen sie aus.
- stellen Sie sicher, dass Sie die im «Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe» aufgeführten gesetzlichen Rechte und Pflichten in der Sozialhilfe verstanden haben. Übersetzungen der Rechte und Pflichten in weiteren Sprachen finden Sie hier: (Verlinkung Rechte und Pflichten)
- bereiten Sie bitte die oben genannten Dokumente zum digitalen Hochladen vor (PDF bevorzugt oder Foto)
Bei der Online-Einreichung werden Sie Schritt für Schritt geführt. Wichtig ist, dass Sie alle Unterlagen vorbereitet haben (PDF bevorzugt oder Foto).
Online
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Wie erstelle ich ein AGOV Konto?
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Per Post
Sie können Ihren Antrag auf finanzielle Unterstützung durch (Asyl-)Sozialhilfe auch per Post einreichen oder an den Schalter bringen:
- Oben genannte Dokumente ausdrucken.
- Sicherstellen, dass Sie die im «Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe» aufgeführten gesetzlichen Rechte und Pflichten der Sozialhilfe verstanden haben.
- Formular «Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe» ausfüllen und unterschreiben.
- Alle Unterlagen an folgende Adresse senden oder bringen:
AOZ Sozialberatung
Eggbühlstrasse 15
8050 Zürich
Was geschieht nach der Einreichung?
1. Entgegennahme durch die AOZ Sozialberatung
Die AOZ Sozialberatung nimmt Ihren Antrag entgegen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
2. Vorprüfung durch die AOZ Sozialberatung
Die AOZ Sozialberatung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert allfällige fehlende Unterlagen bei Ihnen ein.
3. Gespräch mit der AOZ Sozialberatung
Zur Klärung Ihres Unterstützungsantrags und Besprechung Ihrer Rechte und Pflichten in der (Asyl-)Sozialhilfe werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
4. Prüfung durch die AOZ Sozialberatung
Die AOZ Sozialberatung prüft Ihren Antrag und die eingereichten Dokumente. Bei Bedarf fordert die AOZ Sozialberatung bei Ihnen weitere Unterlagen ein.
5. Entscheid der AOZ Sozialberatung
Nach erfolgter Prüfung gibt es einen Entscheid der AOZ Sozialberatung, ob Sie finanzielle Unterstützung der (Asyl-)Sozialhilfe erhalten. Der Entscheid wird begründet.
6. Erhalt des Entscheids
Die AOZ Sozialberatung stellt Ihnen den Entscheid zu. Wenn Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie bei der Sozialbehörde der Stadt Zürich ein Gesuch um Neubeurteilung stellen.
Rechtliche Grundlagen
Wichtige rechtliche Grundlagen:
- §§ 5a, 5 b, 14 und 15 Sozialhilfegesetz (SHG)
- §§ 16, 17, 25 Abs. 1, 30, 31 und 33 Sozialhilfeverordnung (SHV)
- §§ 4a, 6 und 10 Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG)
- §§ 2 und 3 Asylfürsorgeverordnung (AfV)
Kontakt
Sozialberatung Stadt Zürich
AOZ Abteilung Soziales und Beratung
Eggbühlstrasse 15
8050 Zürich
Online Antrag auf (Asyl-)Sozialhilfe
Sie möchten finanzielle Unterstützung der (Asyl-)Sozialhilfe beantragen? Bereiten Sie bitte alle Unterlagen zum digitalen Hochladen vor.