Unser Angebot für Arbeitgeber*innen
Sie haben eine offene Stelle, eine Praktikums- oder Ausbildungsposition und möchten einer geflüchteten Person eine Chance geben? Die AOZ unterstützt Sie dabei, engagierte und kompetente Mitarbeitende für Ihr Unternehmen zu gewinnen.
Passgenaue Vermittlung
Sie melden uns Ihre offenen Stellen – wir übernehmen den Rest. Die AOZ findet passende Kandidat*innen, stellt Ihnen geeignete Bewerbende vor und begleitet den gesamten Prozess bis zur erfolgreichen Anstellung.
Ob Festanstellung, Schnuppereinsatz, Praktikum, Lerneinsatz oder Lehrstelle: Wir stellen sicher, dass die Anstellung zu Ihren betrieblichen Anforderungen passt.
Individuelle Begleitung
Unsere Jobcoaches unterstützen nicht nur in der Einarbeitung, sondern auch bei Themen wie Kommunikation, Teamarbeit und Arbeitsrecht.
Entlastung für Ihr Unternehmen
Wir koordinieren zwischen Unternehmen, Behörden und weiteren Ansprechpersonen, entlasten Sie administrativ und begleiten neue Mitarbeitende bei der Einarbeitung. So fördern wir langfristige und stabile Arbeitsverhältnisse und stärken die gesellschaftliche Integration.
Arbeitsbewilligung für geflüchtete Menschen
Im Kanton Zürich gilt für vorläufig aufgenommene Personen (Status F) und anerkannte Flüchtlinge (Status B) weiterhin eine Meldepflicht beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA).
Für Personen mit Schutzstatus S treten per 1. Dezember 2025 neue bundesrechtliche Bestimmungen in Kraft. Neu wird keine Arbeitsbewilligung mehr benötigt, sondern nur noch eine Meldung durch den Arbeitgeber. Damit werden die Verfahren für Unternehmen erheblich vereinfacht und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit administrativ erleichtert.
Die AOZ unterstützt Arbeitgebende bei diesem Prozess und kann die Meldung bzw. das Verfahren direkt im Namen des Arbeitgebers übernehmen. Unsere Job Coaches begleiten dabei den gesamten administrativen Ablauf und koordinieren die notwendigen Schritte mit den zuständigen Behörden.
Erfahren Sie mehr über die AOZ
Als öffentlich-rechtliche Fachorganisation der Stadt Zürich ist die AOZ seit vielen Jahren auf die berufliche Integration von Geflüchteten spezialisiert.
Unsere Partner*innen
Folgende Unternehmen setzen sich schon jetzt gemeinsam mit der AOZ für die berufliche Integration von Geflüchteten ein. Sie schaffen Perspektiven, entdecken Talente – und leisten einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Was unsere Partner*innen sagen
«Seit 2022 bietet Everllence (ehemals MAN Energy Solutions) jährlich einer geflüchteten Person zwischen 18 und 40 Jahren eine Integrationsvorlehre im Produktionsbereich an. Ziel ist der Einstieg in eine reguläre Ausbildung und eine langfristige berufliche Perspektive. Die AOZ unterstützt uns bei der Auswahl passender Kandidat*innen. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist ein zentraler Erfolgsfaktor.»
S. Toldo, Leiter Berufsbildung, Everllence Schweiz AG
«Bei der Schibli-Gruppe stehen Menschen im Mittelpunkt – unabhängig von Herkunft und Hintergrund. In Zusammenarbeit mit der AOZ bieten wir Menschen mit Migrationsgeschichte konkrete Chancen und begleiten sie auf ihrem beruflichen Weg. Diese Vielfalt bereichert unser Team und stärkt den Zusammenhalt.»
D. Grawehr, Leiterin Personal Schibli Gruppe, Zürich.
«Die langjährige Zusammenarbeit mit der AOZ ist für das Park Hyatt Zürich sehr wertvoll. Gemeinsam haben wir einen Ort geschaffen, der Perspektiven eröffnet und Integration ermöglicht. Wir freuen uns auf die Fortsetzung dieser inspirierenden Kooperation.»
A. Maiello, Director of Human Resources, Park Hyatt Zürich
«Als traditionsreiches Zürcher Familienunternehmen ist uns die Integration von geflüchteten Menschen ein wichtiges Anliegen. In Zusammenarbeit mit der AOZ setzen wir uns dafür ein, soziale Verantwortung im Alltag zu leben – und so einen Beitrag zu einer starken Gemeinschaft zu leisten, im Betrieb wie in der Gesellschaft.»
Judith Rüegger, Co-Leitung HR, Confiserie Honold AG
Häufig gestellte Fragen
Wie läuft die Vermittlung ab?
- Kontaktaufnahme: Sie melden sich mit Ihrer offenen Stelle oder Ihrem Interesse per Telefon oder E-Mail bei uns.
- Bedarfsabklärung: Wir besprechen gemeinsam die Möglichkeiten, Anforderungen und Rahmenbedingungen.
- Kandidat*innen-Vorschläge: Sie erhalten Bewerbungsdossiers passender Personen.
- Kennenlernen und Auswahl: Schnuppereinsatz, Vorstellungsgespräch oder direkt ein Arbeitsvertrag – je nach Bedarf.
- Begleitung und Unterstützung: Unsere Jobcoaches stehen Ihnen und den Mitarbeitenden während des ganzen Prozesses zur Seite.
Welche Personen unterstützt die AOZ bei der Arbeitsintegration?
Die AOZ begleitet geflüchtete Menschen (vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge) auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt. Diese Personen bringen unterschiedliche Qualifikationen und Berufserfahrung mit und sind motiviert, sich erfolgreich in den Arbeitsalltag zu integrieren. In Einzelfällen begleitet die AOZ auch Migrant*innen, welche vom RAV oder der Sozialhilfe unterstützt werden und weitere Personen auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt.
Welche Unterstützung bietet die AOZ während der Einarbeitung und Integtration
Unsere Jobcoaches begleiten Sie und die neuen Mitarbeitenden nicht nur während der Einarbeitung, sondern stehen auch darüber hinaus unterstützend zur Seite. Die Nachbegleitung ist ein zentraler Bestandteil unseres Angebots: Wir bleiben im Austausch, klären aufkommende Fragen und sorgen dafür, dass die berufliche Integration nachhaltig gelingt. Ob bei der Anpassung an den Arbeitsalltag, der Kommunikation im Team oder arbeitsrechtlichen und organisatorischen Themen – unsere Jobcoaches sind verlässliche Ansprechpartner für alle praktischen Belange, auch nach dem Start.
Was muss ich als Arbeitgeber*in tun, um eine Arbeitsbewilligung für die Mitarbeitenden zu erhalten?
Für vorläufig aufgenommene Personen (Status F) und anerkannte Flüchtlinge (Status B) gilt weiterhin eine Meldepflicht der Arbeitsaufnahme beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA).
Für Personen mit Schutzstatus S entfällt ab dem 1. Dezember 2025 die bisher notwendige Arbeitsbewilligung. Neu genügt auch hier eine einfache Meldung durch den Arbeitgeber.
Die AOZ unterstützt Arbeitgebende bei diesem Verfahren.
Kann ich der AOZ auch Praktika oder Ausbildungsplätze melden?
Ja, die AOZ vermittelt nicht nur Arbeitsstellen, sondern auch Praktika und Ausbildungsplätze. Senden Sie uns einfach die Details Ihrer offenen Positionen, und wir unterstützen Sie dabei, passende Kandidat*innen zu finden.
Welche Fördermöglichkeiten oder Anreize gibt es für mich als Arbeitgerber*in?
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten und Anreize, die Sie als Arbeitgeber in Anspruch nehmen können, um die berufliche Integration von Stellensuchenden, geflüchteten und vorläufig aufgenommenen Personen zu unterstützen. Die AOZ informiert Sie gerne über die spezifischen Programme und Möglichkeiten.
Was passiert, wenn ich mit einem*r vermittelten Mitarbeiter*in nicht zufrieden bin?
Falls es während der Einarbeitung oder beruflichen Integration Schwierigkeiten gibt, steht Ihnen die AOZ weiterhin unterstützend zur Seite. Im Rahmen einer zusätzlichen Begleitung können Probleme geklärt und eine erfolgreiche Zusammenarbeit sichergestellt werden.
