Illustration rechtliche Frage

Wo bekomme ich Hilfe, wenn es mir nicht gut geht?

Ist jemand aus Ihrer Familie krank? Sind Sie sehr traurig oder haben psychische Probleme? Brauchen Sie eine Brille oder ein medizinisches Hilfsmittel? Hier finden Sie wichtige Informationen.

Informationen zum Leben in Zürich?

Wir helfen weiter in verschiedenen Sprachen. 

Medizinische Hilfe

Wer bezahlt die Behandlung?

Krankenkasse

Alle Menschen in der Schweiz haben eine Krankenkasse. Die Krankenkasse bezahlt die Kosten bei der Arztpraxis oder im Spital.

Aber: Manche Medikamente müssen Sie selber bezahlen. Fragen Sie Ihre*n Ärzt*in: «Wird dieses Medikament von der Krankenkasse bezahlt?» Die*der Ärzt*in kann ein anderes Medikament verschreiben.

Wichtig: Versicherungskarte

Bringen Sie immer Ihre Versicherungskarte mit. Die Arztpraxis braucht diese Karte. Die Praxis schickt die Rechnung direkt an die Krankenkasse.

Sie haben keine Versicherungskarte? Dann bekommen Sie ein Papier von der Sozialberatung. Das heisst: Versicherungsbestätigung. Zeigen Sie dieses Papier in der Arztpraxis.

Kann ich den*die Ärzt*in frei wählen?

Wenn Sie eine reguläre Krankenversicherung haben

Es gibt verschiedene Verträge (Policen).
Bei einigen Verträgen haben Sie freie Arztwahl.
Bei anderen Verträgen ist die Wahl eingeschränkt. Oder Sie dürfen nur zu bestimmten Ärzt*innen
Lesen Sie Ihren Vertrag gut durch. Halten Sie sich an die Regeln.
Wenn sie nicht sicher sind, fragen Sie Ihr*e Sozialberater*in.

Wenn Sie den Ausweis N haben

Sie sind kollektiv versichert.
Das heisst: Sie dürfen nicht frei wählen.
Sie müssen zu einer*einem Ärzt*in von der Asylhausarztliste gehen.
Diese Liste ist vom Kanton Zürich.
Ihr*e Sozialberater*in hilft Ihnen.

Muss ich immer zuerst zu einem*einer Hausärzt*in?

Welche Ärzt*innen Sie wählen dürfen, steht in Ihrem Vertrag mit der Krankenkasse.
Das nennt man auch «Versicherungsmodell».

In der Regel ist es besser, wenn Sie immer zuerst zu Ihrer*Ihrem Hausärzt*in gehen.

Ihr*e Hausärzt*in kennt Ihre Krankengeschichte.
Wenn Sie Spezialbehandlungen brauchen, bekommen Sie von der*dem Hausärzt*in eine Überweisung.

Das hat viele Vorteile:

  • Sie bekommen oft schneller einen Termin.
  • Es gibt keine doppelten Untersuchungen.
  • Es gibt weniger Kosten.
  • Die Behandlung ist besser organisiert.

Soll ich auch mit meinem Kind zum*zur Hausärzt*in?

Für Ihr Kind ist ein*e Kinderärzt*in am besten.
Das gilt vor allem, wenn Ihr Kind noch klein ist.

Sie können auch Ihr*e Hausärzt*in anrufen.
Sagen Sie schon am Telefon:
– Es geht um ein Kind.
– Wie alt ist das Kind?

Die*der Hausärzt*in sagt Ihnen dann:
Kann sie oder er das Kind behandeln oder nicht.

Ich fühle mich psychisch nicht gut. Was soll ich tun?

Hilfe in emotionalen Belastungen

Sprechen Sie mit Ihrer*Ihrem Sozialberater*in.
Er oder sie hilft Ihnen weiter.
Sprechen Sie auch mit ihrer Familie, mit Freunden oder Mitbewohner*innen.

Sie leben in der Stadt Zürich?

Dann gibt es ein spezielles Angebot.
Die AOZ hat einen eigenen Psychosozialen Dienst.
Vielleicht ist dieses Angebot gut für Sie.

In einer Krise – was tun?

Sie fühlen sich sehr schlecht?
Sie haben starke Angst oder Stress?

Dann holen Sie sofort Hilfe:

Zahnschmerzen

Was muss ich tun?

Zuerst: Rufen Sie die Sozialberatung an

Die Sozialberatung hilft Ihnen.
Sie kann Ihnen eine Kostengutsprache geben.
Das heisst: Sie dürfen zur*zum Zahnärzt*in gehen.
Die erste Behandlung wird bezahlt.

Brauchen Sie mehr Behandlungen?

Dann macht die*der Zahnärzt*in einen Kostenvoranschlag.
Das ist ein Brief. Darin steht, wie viel die Behandlung kostet.

Die Sozialberatung prüft diesen Brief. Nur wenn Sie die Bewilligung (Kostengutsprache) bekommen,
dürfen Sie weiter behandelt werden.

Zahnschmerzen am Abend oder am Wochenende?

Sie haben sehr starke Zahnschmerzen?
Und es ist Abend, Wochenende oder ein Feiertag?

Dann dürfen Sie direkt in eine Zahnarztpraxis gehen.
Sagen Sie dort: Nur die akuten Schmerzen sollen behandelt werden.

Rufen Sie die Sozialberatung so schnell wie möglich an.
Sagen Sie, dass es ein Notfall war.

Brille

Ich sehe nicht gut. Was jetzt?

Die Sozialhilfe kann eine Brille bezahlen.
Die Brille muss günstig sein.
Die Gläser dürfen nur einfach sein.

Was müssen Sie machen?

  1. Gehen Sie zu einem Optikgeschäft oder einer*einem Augenärzt*in.
    Sie brauchen ein Rezept.
    Das ist ein Zettel, auf dem steht, welche Brille Sie brauchen.
  2. Holen Sie einen Kostenvoranschlag.
    Das ist ein Brief vom Optikgeschäft.
    Darin steht, wie viel die Brille kostet.
  3. Geben Sie Rezept und Kostenvoranschlag der Sozialberatung.
    Die Sozialberatung prüft die Unterlagen.

Wichtig:
Sie dürfen die Brille erst kaufen, wenn Sie die Bewilligung haben.
Diese Bewilligung nennt man auch Kostengutsprache.

Hilfsmittel wie Krücken, Rollstuhl etc.

Medizinische Hilfsmittel - wer bezahlt?

Ein medizinisches Hilfsmittel ist zum Beispiel:
– Krücken
– ein Rollstuhl
– Esshilfen

Wer bezahlt?

Die Kosten werden oft übernommen.
Aber zuerst braucht es Abklärungen.
Manchmal bezahlt eine Versicherung.
Manchmal bezahlt die Sozialhilfe.

Wichtig:
Die Sozialhilfe bezahlt nur einfache und passende Hilfsmittel.
Sie müssen nützlich und nötig sein.

Was müssen Sie tun?

Sprechen Sie mit der Sozialberatung.
Sie erklärt Ihnen:
– Welche Möglichkeiten Sie haben.
– Welche Schritte nötig sind.

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