Wer kann eine Beschwerde machen?
Alle Klient*innen der AOZ können eine Beschwerde machen.
Das sind zum Beispiel:
- Menschen, die in einer AOZ-Unterkunft wohnen
- Menschen, die einen AOZ-Kurs besuchen
- Menschen, die Sozialhilfe von der AOZ bekommen
Wie können Sie eine Beschwerde machen?
Sie haben drei Möglichkeiten:
1. Beschwerde bei AOZ-Mitarbeitenden
Sie können jede AOZ-Person kontaktieren.
Das geht:
- mündlich (im Gespräch)
- telefonisch (per Telefon)
- schriftlich (mit Brief oder E-Mail)
2. Beschwerde bei der zentralen internen Beschwerde-Stelle
Sind Sie mit der Antwort von AOZ-Mitarbeitenden nicht zufrieden?
Dann melden Sie sich per E-Mail, telefonisch oder mit einem Brief bei der zentralen internen Beschwerde-Stelle.
Zentrale interne Beschwerde-Stelle für Klient*innen
Sie können auch das Formular benutzen. Dieses ist nicht anonym, Sie müssen eine E-Mail-Adresse angeben.
Formular Beschwerdestelle
3. Ombudsstelle der Stadt Zürich
Sie möchten nicht mit der AOZ sprechen?
Dann können Sie zur Ombudsstelle gehen.
Was ist die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle hilft, wenn es Probleme mit einer Behörde gibt.
Die Ombudsstelle gehört nicht zur AOZ. Sie ist unabhängig. Sie gehört zur Stadt Zürich.
Möchten Sie anonym bleiben?
Was heisst anonym?
Anonym heisst: Sie sagen nicht, wer Sie sind.
Sie möchten anonym bleiben?
Dann schreiben Sie einen Brief oder rufen Sie uns an.
Im Kontaktformular können Sie nicht anonym bleiben
