
Bei der Unterstützung von Geflüchteten steht ihre nachhaltige Integration im Fokus. Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, wird finanziell unterstützt.
Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus B/C FL und F FL können sich auf eine langfristige neue Lebensperspektive in der Schweiz einstellen. Aber auch Personen mit vorläufiger Aufnahme (Status F VA) und Personen mit Schutzstatus S bleiben in sehr vielen Fällen über längere Zeit in der Schweiz. Die Bundesgesetzgebung im Asyl- und Ausländerbereich stellt die Integrationsförderung stark in den Vordergrund. Diese Personen werden gezielt in ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Integration gefördert. Dies erfolgt individuell durch die im Rahmen der IAZH (Integrationsagenda Zürich) zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und Angebote.
Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus B/C FL und F FL haben den gleichen Zugang zur Erwerbstätigkeit wie Ausländer*innen mit Ausweis B.
Die AOZ wurde von der Stadt Zürich und weiteren Gemeinden mit der Führung der Sozialhilfe im Asylbereich beauftragt. Im Kanton Zürich sind die Leistungsansprüche von Geflüchteten im kantonalen Sozialhilfegesetz und in der Asylfürsorgeverordnung verankert.
Wie alle Gemeinden muss die Stadt Zürich das vom Kanton Zürich vorgegebene Aufnahmekontigent von 1,6 Prozent der Wohnbevölkerung erfüllen. Diese Quote gilt seit dem 1. Juli 2024 bis auf weiteres. Zum kantonalen Aufnahmekontingent zählen: