Bewerbungsprozess
Wie bewerbe ich mich bei Ihnen?
Bewerbungen nehmen wir gerne über unser Online-Bewerbungstool entgegen. In jedem Stelleninserat ist ein Link hinterlegt, der Bewerber*innen direkt zum Online-Bewerbungstool weiterleitet. Bewerbungen via Post oder E-Mail können wir leider nicht berücksichtigen.
Welche Unterlagen sollte ich meiner Bewerbung beifügen?
Bitte senden Sie uns Ihren Lebenslauf, alle Arbeitszeugnisse, Diplome, eine Kopie Ihrer ID / Pass (Vorder- und Rückseite) sowie optional ein Motivationsschreiben.
Kann ich mich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?
Ja, Sie können sich auf mehrere Stellen bei uns bewerben, solange Ihre Bewerbung zu den jeweiligen Positionen passt und Sie die Anforderungen erfüllen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vakanzen von unterschiedlichen Recruiter*innen betreut werden und das Anschreiben gegebenenfalls angepasst werden muss.
Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung erhalte?
Wir bemühen uns, Bewerbungen schnell zu bearbeiten. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 1–2 Wochen eine Rückmeldung zu Ihrem Bewerbungsstatus. Wir danken für Ihre Geduld, falls es aufgrund eines hohen Bewerbungsaufkommens und / oder Ferienabwesenheiten länger dauert.
Wie läuft der Auswahlprozess ab?
Nachdem Sie uns Ihre Bewerbung über unser Online-Portal eingereicht haben, werden wir diese mit Interesse lesen. Wir treffen unter den eingegangenen Bewerbungen eine Vorauswahl und setzen uns anschliessend mit Ihnen in Verbindung. Sollte es zu einem persönlichen Kennenlernen kommen, sehen wir folgenden weiteren Ablauf vor*:
- Erstes Vorstellungsgespräch (mit der vorgesetzten Person und HRM)
- Zweites Vorstellungsgespräch und Kennenlernen der Abteilung
- Einholen von Referenzen
- Anstellungsentscheid
*Je nach Abteilung kann der Prozess variieren. Für Führungskräfte gibt es zusätzlich ein Online-Assessment.
Wird die Bewerbung vertraulich behandelt?
Ja, alle Bewerbungen werden bei uns streng vertraulich behandelt. Ihre Daten werden nur im Rahmen des Bewerbungsprozesses verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Arbeiten in der Schweiz
Sie möchten für einen Job bei der AOZ in die Schweiz pendeln oder umziehen? Hier haben wir einige Informationen zusammengestellt, um Sie dabei zu unterstützen.
Wie komme ich zu einer Bewilligung?
Personen aus EU- und EFTA-Staaten
Als Staatsangehörige*r eines EU- oder EFTA-Staats können Sie problemlos in die Schweiz einreisen, wenn Sie einen Schweizer Arbeitsvertrag haben und nach erfolgter Anmeldung bei Ihrer Schweizer Wohngemeinde eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Grenzgänger*in
Sie können zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Grenzgänger*in zugelassen werden. Haben Sie eine EU/EFTA-Staatsbürgerschaft, gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich Ihres Wohnsitzes im EU/EFTA-Gebiet. Wenn Sie Bürger*in eines Drittstaats oder von Kroatien sind, muss sich Ihr Wohnsitz jedoch seit mindestens sechs Monaten in der Grenzzone des benachbarten Auslands befinden. Mit einer Grenzgängerbewilligung müssen Sie mindestens einmal wöchentlich an Ihren Wohnsitz im Ausland zurückkehren. Die Grenzgängerbewilligung wird durch die AOZ für Sie beantragt.
Aufenthalt bis zu 90 Kalendertagen pro Jahr
Haben Sie eine EU/EFTA-Staatsbürgerschaft, können Sie bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten. Ihre Erwerbstätigkeit wird mittels eines Meldeverfahrens bewilligt. Die AOZ stellt den Antrag für Sie.
Personen aus Drittstaaten
Wenn Sie nicht EU/EFTA-Bürger*in sind, sondern sogenannte Drittstaatenangehörige*r, müssen wir für Sie eine Arbeitsbewilligung beantragen. Diese wird nur erteilt, wenn wir nachweisen können, dass wir für die offene Stelle keine andere geeignete Person in der Schweiz und der EU finden. Dieser Prozess kann mehrere Wochen bis wenige Monate dauern.
Wie läuft die Anmeldung in der Schweiz?
Anmeldung in der Schweiz
Um Ihren Aufenthalt zu regeln, melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft und vor Ihrem ersten Arbeitstag in der Schweiz bei der für Ihren Wohnort zuständigen Einwohnerkontrolle oder in der Stadt Zürich bei dem für Ihren Stadtkreis zuständigen Kreisbüro an.
EU-/EFTA-Staatsangehörige
Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte, den Arbeitsvertrag und den Mietvertrag sowie ein Passfoto. Zusätzliche Dokumente können je nach Amt und persönlicher Situation verlangt werden.
Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige
Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Pass, die Visumsermächtigung oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung, den Arbeitsvertrag und den Mietvertrag sowie ein Passfoto. Zusätzliche Dokumente können je nach Amt und persönlicher Situation verlangt werden.
Wie kann ich mein Diplom anerkennen lassen?
Für die Ausübung gewisser Berufe ist eine Anerkennung erforderlich. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie die zuständige Anerkennungsstelle finden: Ausländische Berufsqualifikationen in der Schweiz
